Durch Aneinanderschalten von zwei Einweg- oder Einphasengleichrichter und zweckmässiger Polung der Sekundärwicklung des Netztransformators kann man erreichen, dass sowohl die positive wie auch die negative Halbwelle der Wechselspannung gleichgerichtet werden und als Sinushalbwellen in ein und derselben Richtung durch die Last bzw. durch den Verbraucher fliessen (es ist hierbei unerheblich ob Halbleiterdioden oder Röhrengleichrichter verwendet werden).
Der Verbraucher liegt bei dieser Schaltung mit einem Anschluss immer direkt an der Sekundärwicklung des Netztrafos. Meist ist dieser Anschluss gleichbedeutend mit der Schaltungsmasse welcher zudem noch zusätzlich geerdet ist. Wegen der Mittelanzapfung erhält jede Diode nur die Hälfte der gesamten Sekundärspannung, welche sich am Verbraucher (abzüglich des Spannungsabfalls an den Dioden selber) summieren.
Die Diodengleichrichter werden aber nicht gleichzeitig mit einer Sinushalbwelle angesteuert, sondern abwechselnd. In der Zeit, wo die eine Diode leitend ist, ist die andere Diode gesperrt und schaltet erst in der nächsten Sinushalbwelle.
Bei eine Zweiwege- oder Zweiphasengleichrichter können, in der Glaskolbenversion, beide Kathoden problemlos verbunden werden, ohne dass es zu Potenzialunterschiede kommt. Diesen Umstand machen sich auch Gleichrichter wie z.B. die GZ34, EZ81 oder der gasgefüllte Gleichrichter 83 zunutze: zwei Anoden die auf eine gemeinsame Kathode arbeiten. Der Grund für die Erfindung solcher Röhren war die Kosten- und Platzersparnis.
Der Aufwand an Sieb- und/oder Glättungsmittel für die pulsierende Gleichspannung ist hier erheblich niedriger und effektiver.
Der Mittelwert der so gewonnenen, ungesiebten Gleichspannung ist das 0,9-fache des Effektivwertes der Anodenwechselspannung. Beträgt also die Trafospannung 350-0-350 Volt (700V), so beträgt der Mittelwert an der Kathode
0,9 * 350V = 315V
Zu beachten ist, dass nach einer RC-Siebkette in der Praxis mit einem Faktor von 1,1 bis 1,2 (je nach Gleichrichter und Belastung) gerechnet wird. Ferner gilt zu beachten, dass nach einem Röhrengleichrichter die maximal zulässige Siebkapazität (durch Kondensator) nicht überschritten wird.
Die erzielbare Spannung ist immer noch das Doppelte der beim Einweggleichrichter erzielbaren Gleichspannung. Es ist zu beachten, dass dieser Wert theoretischer Natur ist. Der Spannungsabfall an der Röhre selber ist nicht berücksichtigt. Auch hier gilt: je grösser die Stromentnahme ist, desto niedriger ist die entnehmbare Spannung. Um hier keine Verluste einzugehen, sollte der Röhrengleichrichter immer überdimensioniert werden. In einer HiFi-Verstärkerendstufe Röhrengleichrichter einzusetzen, macht heute keinen Sinn mehr. Hier leisten Halbleiterdioden bessere Dienste.
Ein Röhrengleichrichter macht daher nur in Vorstufen Sinn. Klanglich hat der Röhrengleichrichter aber kaum etwas zu bieten, es sei denn, man legt Wert auf gleichgerichtete Spikes und Störimpulse, mit den die Netzspannung beaufschlagt wurde.
Bei Röhrengleichrichter mit gemeinsamer Heizwicklung und Kathode (z.B. die GZ34) kann eine Symmetrierung der Heizwicklung die Eigenschaft in Punkto Stabilität verbessern. Aus Ersparnisgründen wird jedoch darauf verzichtet bzw. es ist schlichtweg nicht bekannt und man legt den Pluspol an ein beliebiges Ende des Heizungsanschlusses. Wird die Röhre nicht über Gebühr belastet, bzw. die Ausgangsspannung sehr gut gesiebt, dann bringt auch eine Symmetrierung nicht mehr viel. Durch die Symmetrierung wird (wie bei direkt geheizten Trioden auch, z.B. 300B, 211, 2A3) eine künstliche Kathode geschaffen. Eine Symmetrierung der Heizung ist bei indirekt geheizten Röhren (z.B. EZ81) jedoch nicht notwendig.
Der Nachteil dieser Schaltung ist, dass die zur Verfügung stehende Eingangswechselspannung nur unzureichend ausgenutzt wird. Eine Belastung des Netztrafos findet hier aber, im Gegensatz zum Einphasengleichrichter, nicht mehr statt.
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